Hygiene- und Infektionsschutzkonzept – richtig lüften

Richtig lüften im Herbst und Winter

Die Arbeitsschutzstandards für Heilmittelpraxen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erläutern in der zuletzt aktualisierten Fassung vom 20.07.2020: „Praxisräume, auch Pausen- und Sanitärräume, müssen ausreichend belüftet werden – selbst bei ungünstiger Witterung. Dies senkt etwaige Infektionsrisiken, da es möglicherweise in der Luft vorhandene erregerhaltige Tröpfchen verringert. Nach jeder Therapieeinheit sollte ausreichend Zeit zum Lüften der Behandlungsräume eingeplant werden.“

Die BGW und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV empfehlen zum richtigen Lüften während der Pandemie folgendes Vorgehen:

Stoßlüften

  • Wann? Mindestens nach jeder Therapieeinheit
  • Wie? Mit weit geöffneten Fenstern, am besten auch mit geöffneter Tür
  • Wie lange? Im Herbst/Winter mindestens 3 Minuten lang Lüftungsintervalle

 

Die BGW empfiehlt für Therapieräume, die nur mit zwei Personen (max. drei Personen, falls Angehörige/Praktikant*innen teilnehmen), besetzt sind, die Stoßlüftung nach jeder Therapieeinheit. In Besprechungsräumen, z.B. für Teamsitzungen oder interne Fortbildungen, kann man sich laut BGW und der Empfehlung der Bundesregierung an folgenden Lüftungsintervallen orientieren:

  • alle 20 Minuten für 3 Minuten im Winter
  • alle 20 Minuten für 5 Minuten im Frühling/Herbst
  • alle 20 Minuten für 10 Minuten im Sommer.

Das/die Fenster dauerhaft gekippt zu lassen, sorgt für keinen schnellen und vollständigen Luftaustausch. Die dadurch im Winter zu niedrige Raumtemperatur ist mit dem Arbeitsschutz für die Mitarbeiter*innen nicht zu vereinbaren.

Quelle: Servicepaket Infektionsschutz des dbs e.V. (10/2020)

Beitrag: Bernd Frittrang, Schulleiter Berufsfachschule für Logopädie, Therapeutische Leitung Logopädie

 

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