Hygiene- und Infektionsschutzkonzept – Wann ist man eine Kontaktperson

Wann ist man eine „Kontaktperson“?

  • Wann sind Patient*innen, deren Angehörige, meine Kolleg*innen oder ich selbst eine „Kontaktperson“
  • Was heißt das eigentlich
  • Was muss ich dann tun?

Lokale Maßnahmen und behördlich angeordnete Handlungsvorschriften richten sich oft an „Kontaktpersonen ersten, zweiten oder dritten Grades“ und lehnen sich damit an die Kontaktkategorien I, II und III an, die das Robert-Koch-Institut (RKI) definiert hat.

 

Grundsätzliches aus der offiziellen „Kontakt“-Definition des RKI

Das RKI hat am 24.09.2020 mit den Kontaktkategorien I, II und III eine Gruppenzuordnung für die Risikobewertung im beruflichen Kontext vorgenommen, die auch für die Heilmittelbranche  gilt. Die RKI-Kategorien sind allerdings sehr schematisch und dienen vorrangig der Risikobewertung durch das Gesundheitsamt. Die Interpretation, wie sie auf den therapeutischen Kontext anzuwenden sind, fällt daher nicht ganz leicht, zumal Therapeut*innen in ambulanten Praxen auch weitere Bestimmungen einzuhalten haben wie die Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft (BGW).

 

Zum besseren Verständnis einige Kernaussagen der RKI-Bestimmungen

  • Grundsätzlich beziehen sich die RKI-Kategorien nur auf Kontakte mit einem bestätigten COVID-19-Fall in dessen infektiösem Zeitintervall (in der Regel zwei Tage vor dem Auftreten von Symptomen bis 10 Tage danach).
  • Personen, die mit unbestätigten Verdachtsfällen Kontakt hatten, sind keine Kontaktpersonen im Sinne des RKI.
  • In den RKI-Bestimmungen ist oft von der „Aerosolexposition“ als entscheidender Faktor die Rede. Damit ist der Aufenthalt im Husten-/Sprechspuckbereich der infizierten Person gemeint, d.h. eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m. „Aerosolexposition“ meint nicht die möglicherweise in der gesamten Raumluft vorhandenen Aerosole.

 

Die drei Risikokategorien des RKI

Die eigene Gefährdung durch den „Kontakt“ und die Frage, wie man sich zu verhalten hat, hängt entscheidend von vier Faktoren ab:

  • Wie nah ist man der positiv getesteten Person gekommen?
  • Wie lange hat man sich in einem Abstand unter 1,5 m aufgehalten?
  • Unter welchen räumlichen Bedingungen fand der Kontakt statt?
  • Wurde beim Kontakt zur bestätigt infizierten Person Schutzausrüstung getragen?

 

Das RKI teilt die möglichen Kontaktpersonen in drei Kategorien ein:

 

Eine Kontaktperson der Kategorie I

hatte im infektiösen Zeitraum ohne Schutzausrüstung länger als 15 Minuten Kontakt im Nahbereich (< 1,5 m) einer positiv getesteten Person oder war mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand zur infizierten Person ausgesetzt (z. B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder hat sich ohne Schutzausrüstung länger als 30 Minuten im gleichen Raum wie die infizierte Person aufgehalten oder hatte ohne Schutzausrüstung direkten Kontakt zu respiratorischen Sekreten (z. B. durch Küssen, Anhusten, Anniesen, Mund-zu-Mund Beatmung).

 

Kontaktpersonen der Kategorie II

haben ein geringes Infektionsrisiko, weil sie sich zwar im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufgehalten haben, aber

  1. kein mindestens 15- minütiger face-to-face-Kontakt bestanden hat und
  2. kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass eine Aerosolübertragung stattgefunden hat. Beispiele für Kontaktpersonen II: Arbeitskolleg*innen, die im gleichen Raum, aber weit entfernt tätig sind (z. B. Großraumbüro, Werkhalle), Kontakt bei Aufenthalt im Freien, alle Personen mit nur sehr kurzem Kontakt zu Infizierten

 

Kontaktpersonen der Kategorie III

sind Angehörige des medizinischen Personals mit engem Kontakt zu bestätigten Fällen von COVID-19 (Pflegekräfte, ärztliches Personal, Therapeut*innen). Das RKI stellt hierzu fest, dass bei Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen kein Anlass für eine Quarantäne besteht. Kontaktpersonen III sollen allerdings bei Auftreten von Symptomen sofort von der Tätigkeit freigestellt werden und das Gesundheitsamt kontaktieren. Beispiele für Kontaktpersonen III: Pflegepersonal/Therapeut*innen mit Schutzausrüstung und Kontakt unter 1,5 m Abstand oder ohne Schutzausrüstung, wenn der Mindestabstand eingehalten wurde.

 

Quelle: Servicepaket Infektionsschutz des dbs e.V. (10/2020)

Beitrag: Bernd Frittrang, Schulleiter Berufsfachschule für Logopädie, Therapeutische Leitung Logopädie

 

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