Seit 01.10.2017 können Krankenhausärzte ihren Patienten bei Entlassung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen auch Heilmittel verordnen, was bisher niedergelassenen Vertrags-ärztinnen und Vertragsärzten vorbehalten war. Dies ist im neuen §16a der Heilmittel-Richtlinie geregelt.
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